Trojaburg
 
 
22-07-11 10:37 Alter: 13 Jahr/e

So arbeitet Abmahnanwalt Frank Feser

Rechtsanwalt Feser droht im Auftrag des Michaels Verlag dem Trojaburg e.V.

Nachdem wir im Mai eine Abmahnung durch Herrn Rechtsanwalt Frank Feser im Auftrag des Michaels Verlag bekommen hatten, haben wir zur Vermeidung einer gerichtlichen einstweiligen Verfügung eine eigene Unterlassungserklärung ohne Anerkenntnis von Rechtsfolgen abgegeben, Schriften des Michael-Verlag kostenlos anzubieten. Dies bezog sich insbesondere auf zur Verfügung gestellte Leseproben.

Daß der Vorwurf der Bereitstellung von Schriften aber nur vorgeschoben war, zeigte sich als wir am 7. Juni eine einstweilige Verfügung des Landgerichts Berlin erhielten, in dem uns untersagt wurde, eine Postfachanschrift als Adresse anzugeben, da dies nicht als ladungsfähige Anschrift angesehen werde. Damit erweist sich unsere Annahme als richtig, daß es dem Michaels-Verlag nicht um Wahrung eigener Rechte, sondern einzig um die Ausschaltung von Konkurrenz mit Hilfe von Gummiparagraphen und an willige Winkeladvokaten erinnernde Gehilfen geht.

Darüber hinaus erreichte uns eine Drohung des Rechtsanwaltes Frank Feser, in dem er uns auffordert, die Darstellung des Sachverhaltes auf unserer Seite zu unterlassen. Daß es sich bei dem Text „So arbeitet der Michaels-Verlag“ (http://www.trojaburg-ev.de/index.php?id=39&tx_ttnews[tt_news]=91&tx_ttnews[backPid]=38&cHash=d6b914f6c6)  tatsächlich keineswegs um unwahre Tatsachen oder Schmähkritik handelt, sondern lediglich um die Darstellung von Fakten, spielt für ihn keine Rolle – und dies aus gutem Grund. Rechtsanwalt Feser ist nämlich in der „Abmahnszene“ kein Unbekannter. Jahrelang betrieb er ein perfides System, das man abgekürzt als „guter Anwalt – böser Anwalt („Good Cop – bad Cop“) bezeichnen kann.

So trat vor dem Jahr 2008 als „böser Anwalt“ Herr Rechtsanwalt H. in Erscheinung, der reihenweise Abmahnungen verschickte und in einem Forum sogar dazu ermunterte, Falschparker abzumahnen!  

Rechtsanwalt Feser geriert sich dagegen als Spezialist für Fälle, in denen man selbst abgemahnt wurde und verschweigt dabei, daß er jahrelang mit typischen Abmahnanwälten zusammengearbeitet hat. Von 2003 bis 2005 mit einem gewissen Boris Höller, der unter dem Namen "Inkassodezernat" wirkte. 

Allerdings konnte Feser nicht verhindern, daß seine Machenschaften in Zusammenhang mit der Abzocke von Geschädigten der Lehmann-Brothers Bankpleite nach wie vor zugänglich sind: http://www.mein-parteibuch.com/wiki/Kanzlei_Feser_in_K%C3%B6ln / vgl. auch: http://lehmanopfer.blogspot.com/ (hier auch ein Bild des Anwalts Feser).

 Aufgrund der zugänglichen Informationen ergibt sich ein Bild, das Herrn Rechtsanwalt Feser in keinem allzu guten Licht zeigt – und dieser Eindruck färbt natürlich auch auf den ach so christlichen Michaels-Verlag ab, der sich zur Durchsetzung seiner fragwürdigen Praktiken solcher Personen bedient.

Indes könnte ein gemeinsamer Beweggrund Fesers und des Michaels-Verlages auch der „christliche“ Hintergrund sein: Bereits Fesers Vater, Prof. Herbert Feser ist seit 1976 an der Katholischen Hochschule für Angewandte Psychologie Nordrhein-Westfalen, Köln/Aachen tätig. Sein Sohn Frank Feser war zwischen 1996 und 2004 Lehrbeauftragter der Katholischen Fachhochschule Nordrhein-Westfalen im Familien- und Jugendhilferecht. Und auch der Michaels-Verlag begann 1983 seine Tätigkeit mit der Zeitschrift Hermetika – Zeitschrift für christliche Hermetik:  â€žDer (sic!) Name Michaels habe ich nach dem Erzengel Michael gewählt – der Kämpfer Gottes. Rudolf Steiner sagte einmal sinngemäß: Der Kampf des Erzengels Michael mit dem Drachen geht in diesem Jahrhundert ums Buch – um das geschriebene Wort. Und nachdem Apotheken gerne nach der örtlichen Kirche benannt werden und eine Buchhandlung eine Apotheke für Seele und Geist sein kann, hieß dann folgerichtig die erste Buchhandlung Michaels Buchhandlung.“

Daß die behördliche Justiz Abmahnpraktiken nicht nur toleriert, sondern auch tatkräftig unterstützt – schließlich verdient man ja ganz gut mit – beweist die Schnelligkeit, mit der Abmahnforderungen in Form von Einstweiligen Anordnungen und Kostenfestsetzungsbeschlüssen durchgewunken werden. So benötigte das hier vorbildlich im Sinne der Abmahnanwälte wirkende Landgericht Berlin nicht mal eine Woche zur Beschlußfassung der Rechtswirksamkeit des Kostenfetzungsantrages Ra Fesers – wer schon einmal als Privatperson eine Klage vor Gericht eingereicht hat, kennt die üblichen Bearbeitungsfristen von durchscnnittlich 6 Wochen bis zu einigen Monaten….

Der Leser möge sich daher anhand der Faktenlage ein eigenes Bild von dem Treiben machen!

P.S: Wenn Sie selbst Opfer der Praktiken RA Fesers geworden sind, würden wir uns über Zusendung von Infos freuen, um weitere Aufklärungsarbeit leisten zu können !   


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